Corporate Governance (CG) bezeichnet den wesentlichen (rechtlichen und strukturell bedingten) Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens, zumeist einer Kapitalgesellschaft, die aus unterschiedlichen Stakeholdern zusammengesetzt ist.

Aufgabe der Corp. Governance

Dabei nehmen i.d.R. unterschiedliche Stakeholder Anteil an der CG, da neben der Unternehmensleitung, Managern, Aktionären, Mitarbeitern und dem Aufsichtsrat auch weitere Interessengruppen in und um den Rahmen der Corporate Governance vertreten sein können. Die CG hat damit grundsätzlich zur Aufgabe, die unterschiedlichen Interessen und Ziele der Stakeholder in einem geeigneten Rahmen zu binden und zum Wohle des Unternehmens zu formen.

Nach der Definition der OECD im Bereich Corporate Governance:

Die Corporate Governance ist das System, durch das Kapitalgesellschaften geführt und kontrolliert wird. CG legt die Verteilung von Pflichten und Rechten unter verschiedenen Beteiligten dar (z.B. Vorstand, Manager, Aktionäre, Aufsichtsrat).

Dabei gibt die CG auch Regeln und Verfahren für die Entscheidungsfindung in einer Kapitalgesellschaft vor. Damit werden eine Struktur zur Festlegung von Unternehmenszielen sowie die zur Erreichen dieser Ziele notwendigen Mittel geschaffen.

Dimensionen des CG:

  • Conformance: Beschreibt die Übereinstimmung mit Standards, Vorschriften und Normen und Anforderungen im Kontext der Unternehmensführung. Hier spielt auch die Risiko-Minimierung für Schäden am Unternehmen, den Unternehmens-zugehörigen materiellen und immateriellen Werten, an seinen Kunden sowie an Dritten eine entscheidende Rolle sowie die Minimierung von Haftungsrisiken gegenüber externen Einflüssen.
  • Performance: Beschreibt die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensaktivität.